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Themenbereich Energiesparen

Energieausweis

Wie energiesparend ist das Haus?

Der Energieausweis gibt Auskunft darüber, welchen Energieverbrauch ein Haus hat. Er liefert somit wertvolle Hinweise bei Kauf oder Miete einer neuen Immobilie.

Seit der Energie-Einsparverordnung von 2009 ist ein Energieausweis bei Änderungen, Erweiterungen oder Errichtung von Gebäuden vorgeschrieben.
Für den Ausweis wird der Energieverbrauch (Heizung, Warmwasser und ggf. Strom in Nicht-Wohngebäuden) gemessen und in einer übersichtlichen Skala dargestellt. Der Energieausweis gilt 10 Jahre lang. Wir das Gebäude verändert, ist ein neuer Ausweis nötig. Mit dem Energieausweis ist die Energieeffizienz von Gebäuden transparent und vergleichbar.

Bedarfs-Energieausweis und Verbrauchs-Energieausweis

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfs-Energieausweis und den Verbrauchs-Energieausweis. Der Bedarfs-Energieausweis ist aufwendiger und teurer. Basierend auf einer Detailuntersuchung von der Gebäudehülle mit Außenwänden, Dach, Keller, Fenstern und der Anlagentechnik ermöglicht der Bedarfs-Energieausweis die genaue Berechnung der möglichen Energieeinsparungen des Hauses. Beim Verbrauchs-Energieausweis werden hingegen nur die groben Daten des Gebäudes aufgenommen. Eine Berechnung der Einsparungsmöglichkeiten ist nicht möglich, der Verbrauchs-Energieausweis gibt somit nur Aufschluss über den Ist-Zustand.

Die Energie-Einsparverordnung

Die Energie-Einsparverordnung beinhaltet energetische Mindestanforderungen an Bauteile und Anlagetechnik, sowohl bei Neubauten als auch bei Modernisierungs-, Umbau-, Ausbaumaßnahmen schon bestehender Gebäude. Darüber hinaus fordert sie Energieausweise für Bestand und Neubauten. Diese definiert verbindliche Grenzwerte und Berechnungsvorschriften für den Energieverbrauch im Haus. Hierfür ist der flächenbezogene Primärenergiebedarf (in kWh/m²) das entscheidende Maß.